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BGH - Entscheidung vom 18.10.1994

VI ZR 74/94

Normen:
BGB §§ 823, 1004

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Persönlichkeitsrecht 22
BGHR KO § 131 Erstbericht 1
GRUR 1995, 66
JuS 1995, 357
KTS 1995, 267
MDR 1995, 593
NJW 1995, 397
WM 1995, 32
ZIP 1994, 1963

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Unterlassung und Widerruf einer Äußerung in Anspruch, die dieser als Konkursverwalter in dem im Dezember 1990 eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen des Gemeinschuldners W. [...]
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