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BGH - Entscheidung vom 07.10.1994

3 StR 392/94

Normen:
StPO § 336, § 349 Abs. 1

Die Revision ist unzulässig. Denn der Angeklagte rügt lediglich einen angeblichen Mangel im Vorverfahren, nämlich eine unterbliebene Identifizierungsgegenüberstellung unmittelbar nach seiner Festnahme. Nach ständiger [...]
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