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BGH - Entscheidung vom 01.02.1994

VI ZR 229/92

Normen:
BGB §§ 1004, 249, 195, 198
TelegrafenwegeG § 3 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BB 1994, 746
BGHR BGB § 1004 Fernmeldeleitung 1
BGHR BGB § 249 Herstellung 5
BGHR BGB § 249 Reserveursache 1
BGHR BGB § 905 Satz 2 Fernmeldeleitung 1
BGHR BGB § 95 Abs. 1 Satz 2 Fernmeldeleitung 1
BGHR TelegraphenwegeG § 3 Abs. 2 Wegeeinziehung 1
BGHZ 125, 56
BauR 1994, 383
DRsp I(112)191c
DVBl 1994, 710
DÖV 1994, 530
MDR 1994, 350
NJW 1994, 999
VersR 1994, 485
WM 1994, 851

Im Zuge der Neubebauung des Grundstücks der B.-GmbH an der Z.-Straße/Ecke K. -Straße in A. nahm die Beklagte Tiefbauarbeiten vor. Dabei durchtrennte sie am Sonnabend, dem 18. März 1989, in einer Tiefe von 2 oder 2, 3 [...]
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