Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 29.11.1994

VI ZR 93/94

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
StGB § 239a

Fundstellen:
BB 1995, 639
BGHR BGB § 847 Genugtuungsfunktion 1
BGHR BGB § 847 Genugtuungsfunktion 1
BGHZ 128, 117
DRsp I(147)306a-b
LM BGB § 847 Nr. 94
MDR 1995, 482
NJW 1995, 781
SP 1995, 169
SP 1995, 169
VersR 1995, 351
ZfS 1995, 128
r+s 1995, 97
r+s 1995, 97
zfs 1995, 128

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Die Beklagten haben am 19. April 1991 eine Sparkasse in O. überfallen, um sich Geld u.a. für Drogen zu beschaffen. Dabei hat der Beklagte zu [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen