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BGH - Entscheidung vom 27.04.1994

IV ZR 132/93

Normen:
BGB § 2325 Abs. 3 Hs. 1, Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 3
BGHR BGB § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 Fristbeginn 4
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Anspruchsmehrheit 4
BGHR ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3 Klageerweiterung 1
DRsp I(174)278Nr.5
ErbPrax 1994, 239
FamRZ 1994, 885
JZ 1994, 1120
MDR 1994, 1015
NJW 1994, 1791
WM 1994, 1635
ZEV 1994, 233

Der Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Schwester, den Pflichtteil nach der am 13. Juni 1988 gestorbenen Mutter der Parteien. Sie ist von der Beklagten allein beerbt worden. Die Erblasserin hatte durch [...]
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