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BGH - Entscheidung vom 02.02.1994

XII ZR 148/92

Normen:
EGBGB (1986) Art. 17 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 261 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR EGBGB Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 Heimatrecht 1
BGHR RuStAG § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsverlust 1
BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1 Ausland 2
BGHR ZPO § 293 Satz 2 Ermessen 8
DRsp IV(418)278f-i
FamRZ 1994, 434
MDR 1994, 690
NJW 1994, 2483
NVwZ 1995, 111
ZAR 1994, 88

Die Parteien, damals deutsche Staatsangehörige, schlossen am 5. Dezember 1973 vor dem Standesbeamten in Konz die Ehe, aus welcher die am 2. Februar 1975 geborene Eva Anita und der am 8. September 1984 geborene León [...]
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