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BGH - Entscheidung vom 20.06.1994

II ZR 103/93

Normen:
BGB § 705, § 32

Fundstellen:
BGHR BGB § 32 Abs. 1 Satz 2 Gesellschaft 1
BGHR BGB § 709 Abs. 2 DDR-Unternehmen 1
BGHR BGB § 709 Abs. 2 Gesellschafterversammlung 2
DRsp I(138)705a
MDR 1995, 374
WM 1994, 1925
ZIP 1994, 1523

Die Klägerin verlangt im Wege der Stufenklage von der Beklagten, die aus der Z. (Z.) G. hervorgegangen ist, Auskunft über die Abschlußbilanz der Z.. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die Gründungsmitglied der Z. war, [...]
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