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BGH - Entscheidung vom 04.07.1994

II ZR 114/93

Normen:
AktG (1965) § 130 Abs. 2, § 241 Nr. 2

Fundstellen:
AG 1994, 466
BB 1994, 1663
BGHR AktG § 130 Abs. 2 Abstimmungsergebnis 1
DNotZ 1995, 549
MDR 1994, 996
WM 1994, 1521
ZIP 1994, 1171

Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, die sich u.a. mit der Verwertung von Filmrechten befaßt. In dem gegenwärtigen Rechtsstreit nimmt sie den Beklagten u.a. unter Berufung auf § 93 AktG auf Ersatz eines Darlehens [...]
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