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BGH - Entscheidung vom 27.04.1994

VIII ZR 223/93

Normen:
AbzG § 1b Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHR AbzG § 1b Abs. 2 Satz 2 Widerrufsbelehrung 2
BGHR AbzG § 1b Abs. 2 Satz 2 Widerrufsbelehrung 3
BGHR AbzG § 1c Nr. 3 Getränkebezugsverpflichtung 5
BGHR VerbrKr/ZPOuaÄndG Art. 9 Bierlieferungsvertrag 2
BGHZ 126, 56
DRsp I(130)374a-b
MDR 1994, 660
NJW 1994, 1800
ZIP 1994, 884

Der Beklagte betreibt in S. eine Gaststätte, im Handelsregister ist er nicht eingetragen. Am 18. März 1987 unterzeichneten er und seine Ehefrau einen 'Darlehens- und Bierlieferungsvertrag' mit der Klägerin, einer [...]
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