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BGH - Entscheidung vom 04.03.1994

V ZR 287/92

Normen:
DDR:ZPO § 201 Abs. 3
EinigungsV Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Nr. 5 lit. i
EinigungsV Art. 18 Abs. 1
ZPO §§ 957, 958

Fundstellen:
BGHR BGB § 887 Satz 2 Ausschlußumfang 1
BGHR DDR-ZPO § 201 Abs. 3 Ausschlußurteil 1
BGHR EinigV Art. 18 Abs. 1 Ausschlußurteil 1
BGHR ZPO § 957 Abs. 2 DDR-Urteil 1
BGHR ZPO § 958 Abs. 2 Ablaufhemmung 1
MDR 1995, 633
NJ 1994, 367
Rpfleger 1994, 514
WM 1994, 1263
ZIP 1994, 911

Der Kläger hatte im Jahr 1946 von der am 8. August 1980 verstorbenen Frau E. D. (im folgenden: Verpächterin), deren Erben die Beklagten sind, eine Gastwirtschaft. mit Inventar gepachtet. Mit notariell beurkundeter [...]
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