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BGH - Entscheidung vom 31.03.1994

1 StR 143/94

Normen:
StGB § 2 Abs. 1, § 260a

Der Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei u.a. in den Fällen II 2 1) bis 8) der Urteilsgründe kann, soweit das Landgericht die Taten nach § 260 a StGB abgeurteilt hat, keinen Bestand haben: Diese Taten [...]
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