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BGH - Entscheidung vom 12.07.1994

1 StR 337/94

Normen:
StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2

Im Rahmen der Erwägungen zur besonderen Schwere der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB hat das Landgericht dem Angeklagten angelastet, daß er nach den Taten in Form von Drohungen oder bei der Verwahrung und [...]
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