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BFH - Entscheidung vom 22.03.1994

IX R 28/91

Im Streitfall waren die Klägerin und ihre Kinder Miteigentümer eines Hauses. Sie vereinbarten, daß demjenigen die Werbungskosten zuzurechnen sind, der sie getragen hat. Der BFH lehnte jedoch eine Zurechnung der [...]
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