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BFH - Entscheidung vom 09.06.1994

IV R 47-48/92

Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, kann die KG die ausgezahlten Gewinnanteile nicht als Betriebsausgaben abziehen. Es handelt sich vielmehr um im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu [...]
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