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BAG - Entscheidung vom 09.08.1994

9 AZR 199/93

Normen:
EinigungsV Art. 9 Abs. 2, Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 5
Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 8. Februar 1990 der ehemaligen DDR § 2

Fundstellen:
AP Nr. 21 zu § 1 TVG
BAGE 77, 303
BB 1994, 1640
BB 1995, 98
DB 1995, 636
NZA 1995, 790
RAnB 1995, 127 (Ls)
SAE 1996, 133

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Vorruhestandsgeld. Der 1929 geborene Kläger war vom 17. März 1960 bis 30. September 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Am 27. September 1990 [...]
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