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BAG - Entscheidung vom 09.08.1994

9 AZR 384/92

Normen:
BErzGG § 17 Abs. 2, 3
BGB § 243 Abs. 2, §§ 275, 276, 362 Abs
BUrlG § 7 Abs. 1, 3, § 9
MTV (Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen vom 10. März 1989) § 11 Abs. 3
MuSchG § 4

Fundstellen:
AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG
BAGE 77, 296
BB 1995, 103
DB 1995, 1035
DRsp VI(604)202c-d
DRsp VI(616)109b-c
EzA § 7 BUrlG Nr. 97
FamRZ 1995, 425
MDR 1995, 936
NJW 1995, 1774
NZA 1995, 174
NZA 1995, 230
SAE 1995, 195
AuA 1995, 135

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zur Abgeltung des Urlaubsanspruches aus dem Jahre 1990 verpflichtet ist. Die 1963 geborene Klägerin wurde von dem Beklagten als Bäckerin in der Fünf-Tage-Woche montags bis [...]
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