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BAG - Entscheidung vom 14.09.1994

4 AZR 761/93

Normen:
BRTV Apothekenmitarbeiter (Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in der Fassung vom 17. Juli 1991) § 13a
GTV Einzelhandel NW (Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1992) § 1
MTV Einzelhandel NW (Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 1989) § 1
TV Sonderzahlungen Einzelhandel NW (Tarifvertrag über Sonderzahlungen für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 1989)
TVG § 1 (Tarifverträge: Einzelhandel)
ZPO §§ 543, 551 Nr. 7

Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 1 TVG
BAGE 78, 1
BB 1995, 316
DB 1996, 332
EzA § 4 TVG Nr. 31
MDR 1995, 1243
NZA 1995, 537
SAE 1996, 136

Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin Anspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsentgelt und der entsprechend der Arbeitszeit der Klägerin von 35 Stunden nach [...]
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