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BAG - Entscheidung vom 16.02.1994

5 AZR 251/93

Normen:
BBiG § 14 Abs. 2, §§ 17, 41, 25
Industrielle Metall-Ausbildungsverordnung (vom 15. Januar 1987) § 14 Abs. 6
Lohntarifvertrag für die Arbeiter des Saarbergbaues (gültig ab 1. Februar 1991) Lohntafel
Musterprüfungsordnung (1971) für die Durchführung von Abschlußprüfungen für anerkannte Ausbildungsberufe § 21 Abs. 1, 5

Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 14 BBiG
BAGE 76, 10
BB 1994, 1084
DB 1994, 1189
EzA § 14 BBiG Nr. 8
MDR 1994, 807
NZA 1994, 855

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Zeit zwischen der letzten Prüfungsleistung und dem für die eventuelle mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehenen Tag den tariflichen [...]
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