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AG Köln - Entscheidung vom 21.04.1994

268 C 666/93

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DRsp I(123)402c
ES Kfz-Schaden G-2/9
ZfS 1994, 243

Die Einholung eines Gutachtens ist nach Ansicht des Gerichts jedenfalls dann sachgemäß, wenn der Schaden über 1000 DM liegt. ... Allein der Umstand, daß die Grenze nur geringfügig überschritten ist, rechtfertigt es [...]
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