Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

AG Günzburg - Entscheidung vom 10.03.1994

C 550/92

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Dem Kläger steht gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.300 DM zu, weil er den Kläger schuldhaft fahrlässig im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Brücke zwischen den [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen