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OLG München - Entscheidung vom 14.10.1993

32 U 3691/93

Normen:
BGB § 558

Fundstellen:
NJW-RR 1994, 738
OLGReport-München 1993, 325

Die Klägerin als Leasinggeberin verlangt von der Beklagten als Leasingnehmerin Zahlung der Differenz zwischen dem vertraglich festgelegten Restwert und dem erzielten Erlös aus der Verwertung der Leasingsache nach [...]
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