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OLG München - Entscheidung vom 13.08.1993

21 U 1717/93

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 1004
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Art. 140
WRV Art. 136 Abs. 3

Fundstellen:
AfP 1993, 762
NVwZ 1994, 203
OLGReport-München 1993, 321

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Unterlassung einer pressemäßigen Behauptung. Die Klägerin ist Geschäftsführerin der ... in ... ein Farb-, Typ- und Imageberatungsinstitut. Geschäftszweck der Gesellschaft ist [...]
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