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OLG München - Entscheidung vom 26.11.1993

12 WF 1049/93

Normen:
ZPO §§ 620, 620c

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1994, 67
OLGReport-München 1994, 151

Die sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung Prozeßkostenvorschuß ist nach § 620 c ZPO nicht statthaft und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise wegen greifbarer [...]
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