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OLG München - Entscheidung vom 17.08.1993

3 W 2181/93

Normen:
GKG §§ 25 26
ZPO § 6

Fundstellen:
OLGReport-München 1994, 96

Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten des Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Traunstein vom 06.07.1993 ist gemäß §§ 9 Abs. 2 BRAGO , 25 Abs. 2 GKG zulässig. Sie ist zum Teil begründet. Angefochten wird [...]
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