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OLG München - Entscheidung vom 30.09.1993

29 U 1781/93

Normen:
AGBG § 11 Nr. 10a, 10b
BGB § 433 §§ 459 ff.

Fundstellen:
BB 1994, 309
DRsp I(130)366b
NJW 1994, 1661
OLGReport-München 1994, 73

Der Kläger ist ein gemäß § 13 Abs. 3 AGBG klagebefugter Verbraucherschutzverein. Die Beklagte betreibt einen 'Abhol-Möbelmarkt', in dem sie Möbel, von denen Muster in Ausstellungsräumen ausgestellt sind, vom Lager an [...]
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