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OLG München - Entscheidung vom 22.09.1993

7 U 2318/93

Normen:
HGB § 89b Abs. 3 Satz 2 (a.F.)

Fundstellen:
BB 1993, 2403
DB 1993, 2280
NJW-RR 1994, 104
OLGReport-München 1993, 313
r+s 1994, 440

1. Der Kläger war seit 1. Januar 1968 ohne Ausschließlichkeitsbindung Versicherungsvertreter der Beklagten. Mit Schreiben vom 22. Juni 1987 kündigte die Beklagte zum 31. Dezember 1987, sichert einen Ausgleichsanspruch [...]
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