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OLG München - Entscheidung vom 03.05.1993

12 WF 587/93

Normen:
FGG § 19
HausratsVO § 13 Abs. 4 § 14

Fundstellen:
OLGReport-München 1993, 269

1) Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist nach § 19 FGG zulässig. Der Senat gibt damit seine bisherige ständige Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. November 1983 - Az. 12 WF 1405/83 und 6. Februar 1990 - Az. [...]
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