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OLG Koblenz - Entscheidung vom 20.04.1993

14 W 187/93

Normen:
ZPO § 494a

Fundstellen:
AGS 1995, 100
DRsp IV(425)224Nr. 9d
JurBüro 1994, 625
NJW-RR 1994, 574

Sind die Parteien eines Beweissicherungsverfahrens und der Hauptsache nicht identisch, so kann aufgrund des Kostentitels in der Hauptsache eine Erstattung der Kosten des Beweissicherungsverfahrens nicht stattfinden. [...]
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