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OLG Koblenz - Entscheidung vom 25.11.1993

5 U 1281/92

Normen:
BGB §§ 823 249

Fundstellen:
DAR 1994, 452
DRsp I(123)396b
DRsp I(145)427c
NJW-RR 1995, 90
SP 1994, 366
VRS 88, 169
VersR 1995, 465

'Zur Schadenshöhe muß sich der Kl. die Wertverbesserung anrechnen lassen, die das Kfz durch die Instandsetzung des Motors erhalten hat. Rechtsgrundlage dieses »Abzuges neu für alt« ist nicht § 251 Abs. 2 BGB , sondern [...]
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