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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 08.07.1993

16 UF 26/93

Normen:
ZPO § 623

Fundstellen:
DRsp IV(418)288a
FamRZ 1994, 971

Nach Auffassung des Senats ist, wenn Anhängigkeit - im Gegensatz zur Rechtshängigkeit - das Schweben eines Verfahrens in einem beliebigen Stadium vom Gericht bedeutet, hierunter auch ein schriftsätzlich eingeleitetes [...]
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