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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 19.05.1993

13 U 279/92

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
ZfS 1993, 304

Der BGH geht davon aus, daß der Erhaltungszustand eines Kraftfahrzeuges bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung dann nicht unberücksichtigt bleiben soll, wenn sein Nutzungswert mit demjenigen eines neueren [...]
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