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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 03.02.1993

13 U 84/92

Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1993, 229
DRsp I(123)374a-b
ES Kfz-Schaden D-1/48

Die Kl. hatte den Ersatzwagen zum angebotenen »Unfallersatztarif« angemietet und sich dabei weder nach einem Pauschaltarif erkundigt noch Vergleichsangebote eingeholt; für die Erkundigung nach einem Langzeittarif [...]
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