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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.02.1993

32 U 281/91

Normen:
BGB §§ 598, 276, 823

Fundstellen:
NJW-RR 1993, 672
NZV 1993, 349
ZfS 1993, 232

Für eine Probefahrt mit einem Vorführwagen und mit einem gebrauchten Pkw ist der BGH davon ausgegangen, daß der Kunde für leicht fahrlässiges, zu einer Beschädigung führendes Verhalten nicht haftet (vgl. BGH NJW 1972, [...]
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