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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.04.1993

6 U 259/92

Normen:
BGB § 249, § 254

Fundstellen:
DAR 1994, 25
DRsp I(123)379b
NZV 1993, 432
r+s 1993, 379

»Zwar braucht ein Geschädigter, der sein beschädigtes Fahrzeug zu dem von einem anerkannten Sachverständigen ermittelten Restwert veräußert oder einem angesehenen Fachhändler in Zahlung gibt, nicht zunächst abzuwarten, [...]
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