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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.04.1993

17 U 73/92

Normen:
ZPO § 256

Fundstellen:
DRsp IV(413)226Nr. 1a
NJW 1993, 3274
NJW-RR 1993, 3274
OLGR Hamm 1993, 220
OLGReport-Hamm 1993, 220

Die Klage eines Rückbürgen gegen den Gläubiger einer Forderung auf Feststellung, daß der Gläubiger nicht berechtigt ist, den Hauptbürgen in Anspruch zu nehmen, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. [...]
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