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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.02.1993

13 U 171/92

Normen:
StVG § 17 Abs. 1
StVO § 3 Abs. 3 S. 3, § 10

Fundstellen:
OLGR 1993, 136
OLGReport-Hamm 1993, 136
ZfS 1993, 261

Aus den Gründen: '... Die gem. § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung führt dazu, daß der Kl. 2/3 seines Schadens selbst tragen muß. Bei dieser Abwägung sind die Betriebsgefahren der unfallbeteiligten Kraftfahrzeuge [...]
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