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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.08.1993

3 Ws 368/93 (StVollz)

Normen:
StVollzG § 109

Fundstellen:
NStE Nr. 23 zu § 109 StVollzG

Der Antragsteller befindet sich in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Butzbach. Am9.12.1992 beantragte der Gefangene beim Leiter des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalt, ihm (ein) Telefonat(e) zu genehmigen. [...]
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