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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 03.06.1993

18 U 35/93

Normen:
BGB § 823

Die Klägerin hat behauptet: Sie sei am 22. Juli 1991 zur Tageszeit vor ihrem Haus in T. gestürzt, und zwar auf einem der faustgroßen Steine, die sich auf dem Gehwege und auf der Fahrbahn der G-Straße befunden hätten. [...]
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