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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.11.1993

18 U 77/93

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)420cNr. 7 (Ls)
VersR 1994, 1439
VuR 1995, 32

Die Berufung des Klägers zu 2) war als unzulässig zu verwerfen (§ 519 b Abs. 1 ZPO ). Gemäß § 511 a Abs. 1 ZPO (in der Fassung vom 17.12.1990) findet in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche die [...]
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