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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.09.1993

20 U 216/93

Normen:
BGB § 812
HOAI § 8

Fundstellen:
BauR 1994, 272
DRsp I(138)702Nr. 1a
IBR 1995, 196
MDR 1994, 276
OLGR-Düsseldorf 1994, 33

Nach § 8 HOAI ist das Honorar des Architekten erst fällig, wenn eine prüffähige Honorarschlußrechnung überreicht worden ist. Legt er eine solche nicht vor, darf er die ihm geleisteten Abschlagszahlungen nicht behalten. [...]
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