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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.10.1993

13 U 295/92

Normen:
BGB § 242 § 276 § 675
ZPO § 80 Abs. 1
FGO § 62 § 62 Abs. 3 S. 3

Nachdem der Kläger die ihm zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 1985 gesetzten Fristen hatte verstreichen lassen, nahm das Finanzamt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage nach § 162 Abgabenordnung ( AO ) vor und [...]
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