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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.04.1993

2 Ss 85/93 - 27/93 III, 3 Ws 157/93

Normen:
StPO § 395 Abs. 3, § 396 Abs. 2, § 336 S. 2

Fundstellen:
DRsp IV(465)91Nr. 6
MDR 1993, 894
NStZ 1994, 49
NZV 1993, 450 (LS)
NZV 1993, 450 (Ls)
VRS 85, 354
ZfS 1993, 281

In den Fällen fahrlässiger Körperverletzung ist darüber zu entscheiden, ob die Anschließung des Nebenklägers aus besonderen Gründen geboten erscheint (§ 395 Abs. 3 StPO ). Dieser Beschluß ist - ausnahmsweise - [...]
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