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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.12.1993

3 W 544/93

Normen:
BSHG § 91
ZPO § 641d

Fundstellen:
DRsp IV(418)289h-i
FamRZ 1994, 840
NJW-RR 1994, 709

Ebensowenig entfällt die Notwendigkeit einer auf Sicherheitsleistung gerichteten einstweiligen Anordnung dadurch, daß das Kind staatliche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz erhält, die kraft Gesetzes einen [...]
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