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BayObLG - Entscheidung vom 23.12.1993

3 ObOWi 110/93

Normen:
GG Art. 103 Abs. 3
OWiG § 84 Abs. 1
StPO § 264

I. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Betroffenen am 3.9.1993 wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG zu einer Geldbuße von 200 DM und zog zwei Gewehre des Betroffenen ein. Mit seiner [...]
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