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BayObLG - Entscheidung vom 13.07.1993

4 St RR 105/93

Normen:
StGB § 308 Abs. 1

Fundstellen:
UPR 1993, 397

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen vier Fällen des Mißbrauchs von Notrufen, des Amtsmißbrauchs und acht Fällen der Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung [...]
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