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BayObLG - Entscheidung vom 31.08.1993

4 St RR 139/93

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StPO § 260 Abs. 3, § 264 Abs. 1

Das Amtsgericht M. verurteilte den Angeklagten am 1.2.1993 wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Freiheitsstrafe von 3 Monaten und setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung [...]
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