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BayObLG - Entscheidung vom 20.12.1993

1Z BR 113/92

Normen:
BGB § 1589 Abs. 2 (a.F.), § 1924
DDR: EGFGB § 9
EGBGB Art. 235 § 1, Art. 236 § 1

Fundstellen:
ErbPrax 1994, 147
ZEV 1994, 310

Erbfall in der Bundesrepublik, nichteheliche Enkelin in der DDR Der im Jahre 1886 in Ottag, Kreis Ohlau/Schlesien, geborene Erblasser verstarb am 10.1.1970 in Ansbach. Er hatte seit 1948 in Dresden gelebt, von wo er, [...]
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