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BVerwG - Entscheidung vom 18.01.1993

4 B 230.92

Normen:
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BRS 55 Nr. 54
UPR 1993, 225
ZfBR 1993, 145

Die Beschwerde ist unzulässig, soweit sie auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützt ist. Denn insoweit genügt sie nicht den formellen Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO . Die Beigeladene legt [...]
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