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BVerwG - Entscheidung vom 24.02.1993

6 C 38.92

Normen:
10. ÄndGÄndG zum NWJAGNWJAG vom 16. Dezember 1992 (GV. NW S. 529) Art. I Nr. 8 (§ 19), Art. II
BVerfGG § 31
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 2O Abs. 3, Art. 103
JAG NW (i.d.F. vom 17. April 1979, GV.NW. S. 260) § 8 a, § 15 Abs. 4, 5
VwGO § 86 Abs. 1, § 108, § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 155 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 1993, 848
JuS 1994, 522
NJW 1993, 2632 (Ls)
NJW 1993, 2632

I. Der Kläger nahm in Nordrhein-Westfalen an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung teil; die abschließende mündliche Prüfung fand am 2. Mai 1990 statt. Danach verkündete der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der [...]
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