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BVerfG - Entscheidung vom 12.01.1993

1 BvR 1622/92

Normen:
AFG § 117 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 1 § 92
GG Art. 3 Abs. 1
SGB X § 115

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (§ 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG ), denn sie entspricht nicht den Begründungserfordernissen. 1. Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. [...]
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